Die Taggeldversicherung

Die Taggeldversicherung entlastet Arbeitgeber von der Lohnfortzahlungspflicht, wenn Angestellte krank sind oder verunfallen. Eine Ergänzung zur Mutterschaftsentschädigung nach Erwerbsersatzgesetz (EOG) kann eingeschlossen werden. Damit bleiben selbst unerwartete Kosten kalkulierbar.

 

Die Taggeldversicherung lässt sich weitgehend nach den Bedürfnissen eines Betriebes gestalten.
Versicherungsart
Prozentuale Taggeldversicherung
Die Entschädigung wird in Prozenten der AHV-Jahreslohnsumme festgelegt
Versicherbare Risiken

Krankheit

Unfall

Geburtengeld, ergänzend zur Mutterschaftsentschädigung nach EOG

  • Ergänzung von 80 (EOG) auf 90 oder 100 % (Leistungsdauer 98 Tage)
  • Zusatzversicherung: Erweiterte Leistungsdauer von 98 (EOG) auf 112 Tage
  • Überschussversicherung für den CHF 77'400 übersteigenden Jahreslohn
Überschussbeteiligung
Ab CHF 5'000 Jahresprämie
Höhe der Versicherungsleistungen
In der Regel 80 % des AHV-pflichtigen Lohnes (90 oder 100 % sind ebenfalls möglich)
Wartefrist

Krankheit/Unfall:

  • Ihren Bedürfnissen angepasste  Wartefristen entweder pro Versicherungsfall oder einmal innerhalb von 365 Tagen

Geburtengeld:

  • Ihren Bedürfnissen angepasste Wartefristen
Leistungsdauer

Krankheit/Unfall:

  • 730 oder 365 Tage, abzüglich Wartefrist
Ende der Versicherung
Mit Erreichen des AHV-Alters
Übertrittsrecht in die Einzelversicherung
Innert 3 Monaten nach Ausscheiden aus der Kollektivversicherung ist ein Übertritt in die Einzelversicherung möglich


Damit punktet die Taggeldversicherung der CONCORDIA:

  • Auszahlung der Leistungen bereits ab einer Arbeitsunfähigkeit von 25 %
  • BVG-koordinierte Leistungen
  • Überschussbeteiligung.

Ihre CONCORDIA-Agentur