Formularkrieg bei der Unfallversicherung

Sie fragen
Meine Mutter wurde von einem Auto angefahren und hat dabei einen Knochenbruch am rechten Arm erlitten. In der Folge erhielten wir von der CONCORDIA ein Formular mit der Bezeichnung Unfallanzeige, das wir vollständig ausfüllen sollen. Ist dies wirklich nötig? Wir betrachten diesen Formularkrieg als reine Schikane.

 

Wir antworten
Sicher macht es nach einem Unfall keine Freude, den genauen Hergang in einem Formular nochmals beschreiben zu müssen. Das Ausfüllen einer Unfallanzeige ist aber leider unumgänglich. Gerade in Zeiten ständig steigender Kosten sind wir verpflichtet, unsere Versicherungsleistungen genau zu überprüfen.

Jeder Unfall hat einen anderen Hergang und kann von verschiedenen Faktoren ausgelöst oder beeinflusst sein. So wie Sie uns den Unfall schildern, liegt ein Haftpflichtfall vor, das heisst, der Autofahrer bzw. der Halter des Fahrzeugs haftet voll oder teilweise für den Ihrer Mutter zugefügten Körperschaden.

Die CONCORDIA übernimmt somit als Erstversicherer die Kosten und wird diese bei der Haftpflichtversicherung des Autohalters wieder zurückfordern. Die Krankenversicherung hat übrigens nur für die gemäss Krankenversicherungstarif gedeckten Leistungen aufzukommen. So muss Ihre Mutter etwa die gesetzlich vorgeschriebene Kostenbeteiligung und allfällige weitere ungedeckte Aufwendungen bei der Haftpflichtversicherung selbst direkt einfordern.

Das Ausfüllen der Unfallanzeige kommt also letztlich auch den Kundinnen und Kunden zugute.

 

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